Anlage 2 MindZV
(zu § 15 Absatz 3)
Anlage 2 MindZV
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1688)
Anlage 2 MindZV
Stand am Anfang des Geschäftsjahres… EuroStand am Ende des Geschäftsjahres… Euro
Anlage 2 MindZV
Im Geschäftsjahr ist ein Betrag von … Euro zur Rückerstattung früherer Einschüsse verfügbar.